Mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 vom 7. März 2025 wird die bisherige Befreiung von Elektrofahrzeugen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer aufgehoben. Mit 1. April 2025 fällt diese Steuer auch für neue und bereits zugelassene E-Autos an.
Wie wird die Steuer berechnet?
Die neue Berechnungsmethode für Elektroautos basiert nicht wie bei Verbrennern auf Hubraum und CO₂-Ausstoß, sondern auf zwei Faktoren:
Der Berechnung liegt folgendes Modell zugrunde:
Unsere Empfehlung
Überprüfen Sie die im Zulassungsschein eingetragene Nenndauerleistung Ihres Elektrofahrzeugs. Es gab Fälle, in denen statt der korrekten Nenndauerleistung die Spitzenleistung eingetragen wurde, was zu einer höheren Steuer führen kann. Sollte dies bei Ihrem Fahrzeug der Fall sein, empfehlen wir, eine Korrektur durch den Hersteller vornehmen zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie →hier
(März 2025)

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