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Null Zinsen, null Haken? Rechnen Sie vor dem Kauf nach!

Auto, Notebook, Smartphone – und zwar sofort! Worauf warten, wenn man das alles dank zinsloser Ratenzahlung bequem anschaffen kann? Elektronik-, Möbel- und Fahrzeughandel locken mit Finanzierungsangeboten zu Nullzinsen. Ist der Kauf wirklich so attraktiv wie es klingt?

Beachten Sie vor dem Kauf das Kleingedruckte. Manches wird groß als 0%-Finanzierung  angepriesen, Zusatzkosten und Bearbeitungsgebühren verstecken sich im Kleingedruckten. Überzeugen Sie sich, dass der effektive Jahreszinssatz tatsächlich bei Null liegt!

Zuweilen bewirken längere Laufzeiten oder Mindestkaufsummen einen weniger günstigen Kaufabschluss als vermutet. Chice Einrichtung samt Flat-TV? Finanzierungen bei mehreren Anbietern verringern den Überblick und steigern die Schuldenfalle! Wird Ihr zinsloses Darlehen nach der Bonitätsüberprüfung abgelehnt, sind Folgeangebot oder Anschlussfinanzierungen mitunter überteuert, ebenso wie eine angepriesene Restschuldversicherung … 

Die Rechtsfrage
Kein Vorteil ohne Nachteil: Echte Null-Prozent-Finanzierungen sind nicht widerrufbar, bei Rückgabe oder Umtausch sind Sie auf Kulanz des Händlers angewiesen. Individuelle Sondertilgungen oder Zahlungspausen sind nicht vorgesehen; versäumen Sie eine Ratenzahlung, kann der gesamte Betrag samt Verzugskosten fällig werden. 

Preisvergleich und Barzahlung
Im Prinzip stellt die Finanzierung zu Nullzinsen eine Rabattaktion dar – weshalb der Preis der Ware meist nicht verhandelbar und womöglich überhöht ist. Vergleichen Sie Kaufpreis, Rabattspielräume und anderweitige Finanzierungsangebote, um vor allem bei größeren Anschaffungen meist besser auszusteigen! 

Schlechtere Leistungen durch Auflösung der AUVA?

Ein sehr heiß politisch diskutiertes Thema ist derzeit die Auflösung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Mitte Mai wurden gegen dieses Vorhaben über 200.000 Unterschriften von der Gewerkschaft gesammelt. In der Bevölkerung geht nun die Angst um, dass nach schweren Unfällen künftig keine oder nur noch stark reduzierte gesetzliche Leistungen erbracht werden.

Wilder Streik kein außergewöhnlicher Umstand

Voller Vorfreude auf den bevorstehenden Urlaub und „Über den Wolken“ summend begeben Sie sich durch die Abflughalle zum Check-In Schalter. Nur noch wenige Stunden trennen Sie von Sonne, Strand und Meer. Beim richtigen Schalter angekommen ereilt Sie sofort ein mulmiges Gefühl - anstelle der sonst eher gelangweilt anstehenden Mitreisenden herrschen vor den Check-In Schaltern eher tumultartige Zustände. Rasch dringt auch zu Ihnen durch: Ein wilder Streik* hat die Fluglinie lahmgelegt, keine Flüge Ihrer gebuchten Fluglinie verlassen heute den Flughafen.

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