⇒ Ende der KIM-Verordnung
Mit dem Ende der strengen Kreditvergaberegeln der KIM-Verordnung zum 30. Juni 2025 wird ein wichtiger Schritt hin zu flexibleren und bedarfsgerechteren Finanzierungen gesetzt. Besonders für die Bau- und Immobilienbranche bedeutet diese Entscheidung eine spürbare Entlastung.Die seit Sommer 2022 geltende KIM-Verordnung schrieb vor, dass Kreditnehmer mindestens 20 Prozent Eigenmittel einbringen und die monatliche Rückzahlungsrate maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens betragen dürfen. Diese strikten Vorgaben, die viele Bauprojekte und Wohnträume erschwerten, werden ab Mitte 2025 nur noch als Empfehlung gelten – das erleichtert den Zugang zu Wohnkrediten erheblich.⇒ Anhebung Kilometergeld
Es erfolgt eine Vereinheitlichung für das Kilometergelt für Autos, Motorräder und Fahrräder auf 50 Cent pro Kilometer. Um Fahrgemeinschaften attraktiver zu machen, steigt das amtliche Kilometergeld für Mitfahrende von 5 auf 15 Cent.
Auch die Tages- und Nächtigungsgelder werden erhöht: Das Tagesgeld für Inlandsdienstreisen steigt von 26,40 Euro auf bis zu 30 Euro, das Nächtigungsgeld wird von 15 auf 17 Euro angehoben.
⇒ Home-Office = Telearbeit
„Homeoffice“ wird jetzt als Telearbeit bezeichnet, wodurch Arbeitnehmer ihre Arbeit nicht nur von zu Hause, sondern auch von anderen Orten wie Kaffeehäusern oder Co-Working-Spaces ausführen können.
Wichtige Punkte:
⇒ Pensionen
⇒ Überweisungen
Ab 9. Januar 2025 müssen Banken in der EU Echtzeitüberweisungen (max. 10 Sekunden bis zur Gutschrift) empfangen können, ab 9. Oktober auch versenden. Dabei dürfen keine Zusatzkosten im Vergleich zu herkömmlichen Überweisungen entstehen, und der Service muss 365 Tage im Jahr rund um die Uhr verfügbar sein.
⇒ Barrierefreiheitsgesetz
Ab Mitte 2025 sind Unternehmen verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen (wie beispielsweise Websites) barrierefrei anzubieten.
Wichtige Punkte:
Mehr dazu lesen Sie hier:
→ Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz − WKO
→ Überblick Barrierefreiheitsgesetz
⇒ Ehrenamtlicher Barrierefreiheitsbeauftragter
Ab dem 1. Jänner 2025 sind Unternehmen mit mehr als 400 Beschäftigten verpflichtet, eine ehrenamtliche Barrierefreiheitsbeauftragte bzw. einen ehrenamtlichen Barrierefreiheitsbeauftragten zu ernennen. Diese Person ist für alle Aspekte der Barrierefreiheit zuständig – sowohl für Mitarbeitende als auch für externe Personen. Dazu gehören unter anderem das Aufzeigen von Mängeln sowie das Erarbeiten und Einbringen von Verbesserungsvorschlägen.
Wie jedes Jahr traten auch zum Jahreswechsel 2024/2025 einige Neuerungen in Kraft. Wir haben Ihnen die unserer Meinung nach Wichtigsten zusammengefasst.
Bei den zahlreichen steuerlichen Änderungen in den letzten Monaten und Jahren ist es nicht einfach den Überblick zu behalten. Bei selbständig Erwerbstätigen ist die Sachlage zudem noch komplexer.
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